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Wöchentlicher Urteilsmonitor

Amtliche Entscheidungen. Zweifach geprüft, neutral eingeordnet.

Veröffentlicht werden nur Entscheidungen mit amtlichem Volltext, stabiler ECLI, übereinstimmenden Pflichtdaten und zwei grünen Abrufen. Der Monitor enthält keine Insolvenzbekanntmachungen, keine Schuldnerdaten und keine individuelle Rechts- oder Fristberechnung.

Quellenstand: · 5 verifizierte Entscheidungen

Fail-closed statt Vollständigkeitsversprechen

Was nicht vollständig zusammenpasst, bleibt unsichtbar.

  1. 01 · EntdeckenRII-Gesamtverzeichnis, BGH-Tagesfeed und amtliche Bayern-Feeds.
  2. 02 · PrüfenHTTPS 200, Volltext, Gericht, Senat, Art, Datum, Aktenzeichen und ECLI.
  3. 03 · GegenprüfenZweiter frischer Abruf mit identischen Pflichtdaten und Quell-Hashes.
  4. 04 · VeröffentlichenNur Metadaten und eine eigene neutrale Einordnung – niemals Volltext oder Falldaten.

Verifizierter Bestand

Wenige belastbare Fälle statt ungeprüfter Treffer.

Der Bestand wächst nur, wenn sämtliche Veröffentlichungsschranken zweimal erfüllt sind.

Zweifach verifiziert

Rücknahme eines GmbH-Eigenantrags vor der Verfahrenseröffnung

Der Beschluss klärt, wie lange eine GmbH ihren eigenen Insolvenzantrag zurücknehmen kann und wer eine solche Erklärung für die Gesellschaft abgeben darf. Entscheidend bleibt, ob ein Insolvenzgrund vorliegt; die Seite leitet daraus keine Handlung für einen konkreten Betrieb ab.

Gericht
Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Entscheidung
Beschluss vom
Aktenzeichen
IX ZB 6/24
ECLI
ECLI:DE:BGH:2026:250626BIXZB6.24.0
  • Verbraucher- und Regelinsolvenz
  • Geschäftsleitung und Antragspflichten
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Zweifach verifiziert

Nachtragsverteilung und fortdauernde Treuhänderaufgaben

Der Beschluss ordnet ein, wer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Nachtragsverteilung anstoßen kann. Er erläutert außerdem, wann Aufgaben des Treuhänders enden und wie die Entstehung eines arbeitsrechtlichen Abfindungsanspruchs im Verhältnis zur Laufzeit einer Abtretungserklärung einzuordnen ist.

Gericht
Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Entscheidung
Beschluss vom
Aktenzeichen
IX ZB 45/25
ECLI
ECLI:DE:BGH:2026:210526BIXZB45.25.0
  • Restschuldbefreiung
  • Insolvenzmasse
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Zweifach verifiziert

Überschuldungsprüfung und rechtliches Gehör bei Geschäftsleiterhaftung

Der Beschluss hebt eine Entscheidung wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs auf. Bei der Prüfung einer früheren Überschuldung durfte entscheidungserhebliches Vorbringen zur Bewertung von Immobilien und Beteiligungen nicht übergangen werden; ein später erzielter Veräußerungspreis ist nicht ohne weitere Prüfung mit einem früheren planmäßigen Liquidationswert gleichzusetzen.

Gericht
Bundesgerichtshof, II. Zivilsenat
Entscheidung
Beschluss vom
Aktenzeichen
II ZR 40/25
ECLI
ECLI:DE:BGH:2026:280426BIIZR40.25.0
  • Geschäftsleitung und Antragspflichten
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Zweifach verifiziert

Aufhebung einer Restrukturierungssache bei Insolvenzreife

Der Beschluss beschreibt die Ermessensentscheidung des Restrukturierungsgerichts, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung angezeigt wird. Unsichere Quotenannahmen und eine nicht hinreichend abgesicherte freiwillige Drittzahlung können gegen eine überwiegend wahrscheinliche Zielerreichung sprechen; die rechtfertigenden Umstände muss der Schuldner darlegen.

Gericht
Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Entscheidung
Beschluss vom
Aktenzeichen
IX ZB 18/25
ECLI
ECLI:DE:BGH:2026:230426BIXZB18.25.0
  • Insolvenzplan und Eigenverwaltung
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Zweifach verifiziert

Pfändungsschutz für die Energiepreispauschale: richtiger Verfahrensweg

Der Beschluss klärt den Verfahrensweg für den Streit, ob die Energiepreispauschale gesetzlich unpfändbar oder als besondere Sozialleistung geschützt ist. Diese Fragen sind grundsätzlich auf dem Prozessweg und nicht durch das Insolvenzgericht zu entscheiden; über den materiellen Pfändungsschutz selbst wurde damit nicht allgemein entschieden.

Gericht
Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Entscheidung
Beschluss vom
Aktenzeichen
IX ZB 32/23
ECLI
ECLI:DE:BGH:2025:240725BIXZB32.23.0
  • P-Konto und Pfändungsschutz
  • Insolvenzmasse
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Grenze

Keine automatische Einzelfallentscheidung.

Die Kurzeinordnungen erklären den allgemeinen Gegenstand einer veröffentlichten Entscheidung. Sie prüfen weder Ihren Sachverhalt noch Fristbeginn, Insolvenzgrund, Pfändbarkeit, Haftung oder Erfolgsaussicht. Maßgeblich bleiben amtlicher Volltext, geltendes Recht und fachkundige Prüfung.