Zweifach verifiziert
Rücknahme eines GmbH-Eigenantrags vor der Verfahrenseröffnung
Der Beschluss klärt, wie lange eine GmbH ihren eigenen Insolvenzantrag zurücknehmen kann und wer eine solche Erklärung für die Gesellschaft abgeben darf. Entscheidend bleibt, ob ein Insolvenzgrund vorliegt; die Seite leitet daraus keine Handlung für einen konkreten Betrieb ab.
- Gericht
- Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
- Entscheidung
- Beschluss vom
- Aktenzeichen
- IX ZB 6/24
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2026:250626BIXZB6.24.0
- Verbraucher- und Regelinsolvenz
- Geschäftsleitung und Antragspflichten