Zweifach verifizierte amtliche Entscheidung
Aufhebung einer Restrukturierungssache bei Insolvenzreife
Der Beschluss beschreibt die Ermessensentscheidung des Restrukturierungsgerichts, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung angezeigt wird. Unsichere Quotenannahmen und eine nicht hinreichend abgesicherte freiwillige Drittzahlung können gegen eine überwiegend wahrscheinliche Zielerreichung sprechen; die rechtfertigenden Umstände muss der Schuldner darlegen.
- Insolvenzplan und Eigenverwaltung
Entscheidungsdaten
Allgemeine Relevanz
Wofür die Entscheidung eingeordnet wurde
Die Entscheidung verdeutlicht die Grenze zwischen einem gerichtlichen StaRUG-Verfahren und dem Übergang in ein Insolvenzverfahren. Sie zeigt, welche Prognoseunsicherheiten das Restrukturierungsgericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen darf.
Amtlich ausgewiesene Normen
- § 31 Abs. 4 Nr. 4 StaRUG
- § 32 Abs. 3 StaRUG
- § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StaRUG
- § 33 Abs. 4 StaRUG
Grenzen
Was daraus nicht automatisch folgt
Der Beschluss betrifft ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG und keine Verbraucherinsolvenz. Er ersetzt weder eine Fortbestehens- oder Insolvenzreifeprüfung noch sagt er voraus, ob ein anderer Restrukturierungsplan bestätigt oder aufgehoben wird.
Keine Rechtsberatung: keine Individualprüfung, keine Fristberechnung und keine automatische Entscheidung über Insolvenzgrund, Haftung oder Verfahrensweg.
Quellenstand
Entscheidung, Bereitstellung, Änderung und Fund bleiben getrennt.
- Entscheidungsdatum
- Amtlich bereitgestellt
- Amtlich geändert
- Erstmals gefunden
- Zuletzt abgerufen
- Zweiter grüner Prüflauf
- Korrekturhistorie
- Keine bestätigte Quellenkorrektur seit Erstveröffentlichung
Volltext-Quellhashda5f99bb35b876ad57bb9eabf9ce821fcc7708e20ad5b1099027c755ac117d5c
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