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Zweifach verifizierte amtliche Entscheidung

Aufhebung einer Restrukturierungssache bei Insolvenzreife

Der Beschluss beschreibt die Ermessensentscheidung des Restrukturierungsgerichts, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung angezeigt wird. Unsichere Quotenannahmen und eine nicht hinreichend abgesicherte freiwillige Drittzahlung können gegen eine überwiegend wahrscheinliche Zielerreichung sprechen; die rechtfertigenden Umstände muss der Schuldner darlegen.

  • Insolvenzplan und Eigenverwaltung

Entscheidungsdaten

Allgemeine Relevanz

Wofür die Entscheidung eingeordnet wurde

Die Entscheidung verdeutlicht die Grenze zwischen einem gerichtlichen StaRUG-Verfahren und dem Übergang in ein Insolvenzverfahren. Sie zeigt, welche Prognoseunsicherheiten das Restrukturierungsgericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen darf.

Amtlich ausgewiesene Normen

  • § 31 Abs. 4 Nr. 4 StaRUG
  • § 32 Abs. 3 StaRUG
  • § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StaRUG
  • § 33 Abs. 4 StaRUG

Grenzen

Was daraus nicht automatisch folgt

Der Beschluss betrifft ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG und keine Verbraucherinsolvenz. Er ersetzt weder eine Fortbestehens- oder Insolvenzreifeprüfung noch sagt er voraus, ob ein anderer Restrukturierungsplan bestätigt oder aufgehoben wird.

Keine Rechtsberatung: keine Individualprüfung, keine Fristberechnung und keine automatische Entscheidung über Insolvenzgrund, Haftung oder Verfahrensweg.

Quellenstand

Entscheidung, Bereitstellung, Änderung und Fund bleiben getrennt.

Entscheidungsdatum
Amtlich bereitgestellt
Amtlich geändert
Erstmals gefunden
Zuletzt abgerufen
Zweiter grüner Prüflauf
Korrekturhistorie
Keine bestätigte Quellenkorrektur seit Erstveröffentlichung

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Der amtliche Volltext wurde nur für die Prüfung verarbeitet und wird hier weder kopiert noch ergänzt. Parteien, Sachverhaltsdetails und personenbezogene Angaben werden nicht in den öffentlichen Datensatz übernommen.

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