Transparente Leistungsgrenzen
Was Insolvenznavigator leistet – und was nicht.
Selbst vorbereiteter Eigenantrag
Sie bleiben Antragsteller. Sie geben Tatsachen ein, prüfen erkannte Werte, entscheiden über das fertige Paket, unterschreiben selbst und reichen selbst ein. Ohne Ihre ausdrückliche Entscheidung wird nichts an Gericht, Gläubiger oder andere Dritte versendet.
Technische Formular- und Ordnungshilfe
Das System kann Angaben erfassen, Dokumente klassifizieren, Werte als Kandidaten auslesen, Pflichtfelder prüfen, Summen bilden und bestätigte Daten in freigegebene Formularversionen übertragen.
Allgemeine Information
Insolvenznavigator kann Verfahrensschritte, allgemeine Pflichten, Formulare und amtliche Quellen in verständlicher Sprache darstellen. Persönliche Hinweise werden nur aus bestätigten Tatsachen und kontrollierten Regeln abgeleitet.
Keine verdeckte Einzelfallentscheidung
Die Plattform verspricht keine Verfahrenseröffnung, keine Restschuldbefreiung und keinen bestimmten Ausgang. Sie entscheidet nicht abschließend über Verjährung, Anfechtung, Eigentum, Pfändbarkeit, strafrechtliche Fragen oder die rechtliche Einordnung streitiger Forderungen.
Kein Versprechen persönlicher Abwesenheit
Auch bei einem vollständig selbst vorbereiteten Antrag können Gericht oder Insolvenzverwalter Unterlagen, Auskünfte, Mitwirkung oder persönliches Erscheinen verlangen.
Hochrisiko- und nicht unterstützte Fälle
Gesellschaftsinsolvenzen, internationaler Bezug, Immobilien, erhebliche Vermögensübertragungen, komplexe Straf- oder Steuerstrafverfahren, Eigenverwaltung und andere definierte Sonderfälle werden im ersten Produktstand nicht automatisch freigegeben.
KI-Transparenz
KI unterstützt beim Lesen, Strukturieren und Erklären. Rechtserhebliche Angaben werden erst nach Ihrer Bestätigung verwendet. Formulare, Pflichtlogik und Paketfreigabe werden nicht durch freie Sprachmodellantworten bestimmt.