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Zweifach verifizierte amtliche Entscheidung

Nachtragsverteilung und fortdauernde Treuhänderaufgaben

Der Beschluss ordnet ein, wer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Nachtragsverteilung anstoßen kann. Er erläutert außerdem, wann Aufgaben des Treuhänders enden und wie die Entstehung eines arbeitsrechtlichen Abfindungsanspruchs im Verhältnis zur Laufzeit einer Abtretungserklärung einzuordnen ist.

  • Restschuldbefreiung
  • Insolvenzmasse

Entscheidungsdaten

Allgemeine Relevanz

Wofür die Entscheidung eingeordnet wurde

Die Entscheidung ist für Insolvenzmasse und Restschuldbefreiung relevant, weil sie die weitere Verteilung nach Verfahrensaufhebung, fortdauernde Treuhänderaufgaben und den zeitlichen Umfang der Abtretung pfändbarer Bezüge voneinander abgrenzt.

Amtlich ausgewiesene Normen

  • § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO
  • § 203 Abs. 1 InsO
  • § 203 Abs. 2 InsO
  • § 204 Abs. 1 Satz 2 InsO
  • § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO
  • § 292 InsO

Grenzen

Was daraus nicht automatisch folgt

Der Beschluss betrifft die besondere Verbindung von Nachtragsverteilung, Treuhänderaufgaben und einer arbeitsrechtlichen Abfindung. Er ist weder ein Freibetragsrechner noch beantwortet er, ob ein anderer Anspruch im konkreten Einzelfall pfändbar oder von einer Abtretung erfasst ist.

Keine Rechtsberatung: keine Individualprüfung, keine Fristberechnung und keine automatische Entscheidung über Insolvenzgrund, Haftung oder Verfahrensweg.

Quellenstand

Entscheidung, Bereitstellung, Änderung und Fund bleiben getrennt.

Entscheidungsdatum
Amtlich bereitgestellt
Amtlich geändert
Erstmals gefunden
Zuletzt abgerufen
Zweiter grüner Prüflauf
Korrekturhistorie
Keine bestätigte Quellenkorrektur seit Erstveröffentlichung

Volltext-Quellhash19ec79f83b4508dc2d85422374d419276ad950124a5f71c82e14f21e37ea6cb9

Der amtliche Volltext wurde nur für die Prüfung verarbeitet und wird hier weder kopiert noch ergänzt. Parteien, Sachverhaltsdetails und personenbezogene Angaben werden nicht in den öffentlichen Datensatz übernommen.

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