Zweifach verifizierte amtliche Entscheidung
Nachtragsverteilung und fortdauernde Treuhänderaufgaben
Der Beschluss ordnet ein, wer nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Nachtragsverteilung anstoßen kann. Er erläutert außerdem, wann Aufgaben des Treuhänders enden und wie die Entstehung eines arbeitsrechtlichen Abfindungsanspruchs im Verhältnis zur Laufzeit einer Abtretungserklärung einzuordnen ist.
- Restschuldbefreiung
- Insolvenzmasse
Entscheidungsdaten
Allgemeine Relevanz
Wofür die Entscheidung eingeordnet wurde
Die Entscheidung ist für Insolvenzmasse und Restschuldbefreiung relevant, weil sie die weitere Verteilung nach Verfahrensaufhebung, fortdauernde Treuhänderaufgaben und den zeitlichen Umfang der Abtretung pfändbarer Bezüge voneinander abgrenzt.
Amtlich ausgewiesene Normen
- § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO
- § 203 Abs. 1 InsO
- § 203 Abs. 2 InsO
- § 204 Abs. 1 Satz 2 InsO
- § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO
- § 292 InsO
Grenzen
Was daraus nicht automatisch folgt
Der Beschluss betrifft die besondere Verbindung von Nachtragsverteilung, Treuhänderaufgaben und einer arbeitsrechtlichen Abfindung. Er ist weder ein Freibetragsrechner noch beantwortet er, ob ein anderer Anspruch im konkreten Einzelfall pfändbar oder von einer Abtretung erfasst ist.
Keine Rechtsberatung: keine Individualprüfung, keine Fristberechnung und keine automatische Entscheidung über Insolvenzgrund, Haftung oder Verfahrensweg.
Quellenstand
Entscheidung, Bereitstellung, Änderung und Fund bleiben getrennt.
- Entscheidungsdatum
- Amtlich bereitgestellt
- Amtlich geändert
- Erstmals gefunden
- Zuletzt abgerufen
- Zweiter grüner Prüflauf
- Korrekturhistorie
- Keine bestätigte Quellenkorrektur seit Erstveröffentlichung
Volltext-Quellhash19ec79f83b4508dc2d85422374d419276ad950124a5f71c82e14f21e37ea6cb9
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