Zweifach verifizierte amtliche Entscheidung
Pfändungsschutz für die Energiepreispauschale: richtiger Verfahrensweg
Der Beschluss klärt den Verfahrensweg für den Streit, ob die Energiepreispauschale gesetzlich unpfändbar oder als besondere Sozialleistung geschützt ist. Diese Fragen sind grundsätzlich auf dem Prozessweg und nicht durch das Insolvenzgericht zu entscheiden; über den materiellen Pfändungsschutz selbst wurde damit nicht allgemein entschieden.
- P-Konto und Pfändungsschutz
- Insolvenzmasse
Entscheidungsdaten
Allgemeine Relevanz
Wofür die Entscheidung eingeordnet wurde
Die Entscheidung hilft, eine Pfändungsschutzfrage von der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts abzugrenzen. Das ist für Insolvenzmasse und Pfändungsschutz bedeutsam, weil der richtige Rechtsweg vor einer inhaltlichen Prüfung geklärt sein muss.
Amtlich ausgewiesene Normen
- § 122 Satz 2 EStG
- § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO
- § 36 Abs. 4 InsO
- § 54 Abs. 2 SGB I
Grenzen
Was daraus nicht automatisch folgt
Der Beschluss betrifft den Verfahrensweg für eine konkrete Leistung. Er legt keine P-Konto-Freibeträge fest und erlaubt keine Übertragung auf andere Zahlungseingänge; insbesondere bestätigt er nicht pauschal, dass die Energiepreispauschale pfändbar oder unpfändbar ist.
Keine Rechtsberatung: keine Individualprüfung, keine Fristberechnung und keine automatische Entscheidung über Insolvenzgrund, Haftung oder Verfahrensweg.
Quellenstand
Entscheidung, Bereitstellung, Änderung und Fund bleiben getrennt.
- Entscheidungsdatum
- Amtlich bereitgestellt
- Amtlich geändert
- Erstmals gefunden
- Zuletzt abgerufen
- Zweiter grüner Prüflauf
- Korrekturhistorie
- Keine bestätigte Quellenkorrektur seit Erstveröffentlichung
Volltext-Quellhash51156ee653e15aab8801b64fc294932a33a746b877a02d66084261bf16928363
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