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Zweifach verifizierte amtliche Entscheidung

Pfändungsschutz für die Energiepreispauschale: richtiger Verfahrensweg

Der Beschluss klärt den Verfahrensweg für den Streit, ob die Energiepreispauschale gesetzlich unpfändbar oder als besondere Sozialleistung geschützt ist. Diese Fragen sind grundsätzlich auf dem Prozessweg und nicht durch das Insolvenzgericht zu entscheiden; über den materiellen Pfändungsschutz selbst wurde damit nicht allgemein entschieden.

  • P-Konto und Pfändungsschutz
  • Insolvenzmasse

Entscheidungsdaten

Allgemeine Relevanz

Wofür die Entscheidung eingeordnet wurde

Die Entscheidung hilft, eine Pfändungsschutzfrage von der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts abzugrenzen. Das ist für Insolvenzmasse und Pfändungsschutz bedeutsam, weil der richtige Rechtsweg vor einer inhaltlichen Prüfung geklärt sein muss.

Amtlich ausgewiesene Normen

  • § 122 Satz 2 EStG
  • § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO
  • § 36 Abs. 4 InsO
  • § 54 Abs. 2 SGB I

Grenzen

Was daraus nicht automatisch folgt

Der Beschluss betrifft den Verfahrensweg für eine konkrete Leistung. Er legt keine P-Konto-Freibeträge fest und erlaubt keine Übertragung auf andere Zahlungseingänge; insbesondere bestätigt er nicht pauschal, dass die Energiepreispauschale pfändbar oder unpfändbar ist.

Keine Rechtsberatung: keine Individualprüfung, keine Fristberechnung und keine automatische Entscheidung über Insolvenzgrund, Haftung oder Verfahrensweg.

Quellenstand

Entscheidung, Bereitstellung, Änderung und Fund bleiben getrennt.

Entscheidungsdatum
Amtlich bereitgestellt
Amtlich geändert
Erstmals gefunden
Zuletzt abgerufen
Zweiter grüner Prüflauf
Korrekturhistorie
Keine bestätigte Quellenkorrektur seit Erstveröffentlichung

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